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Die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule wird nachgewiesen durch
* die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
* einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss bzw. bei Schülern im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe, in der der mittlere Schulabschluss erworben wird, wobei eine Note schlechter als 4 sein
darf, oder
* einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 in den Fächern Deutsch,
Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf, bei Schülern, die spätestens im Schuljahr 1999/2000 den mittleren Schulabschluss erworben haben und
zum Schuljahr 2001/2002 oder später in die Berufsoberschule eintreten.
Wer diese Voraussetzung nicht erfüllt, muss sich einer schriftlichen
Aufnahmeprüfung in den Fächern mit der Note >3 unterziehen und einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 erzielen, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf.
Wer keine Note im Fach Mathematik nachweist, muss sich einer
Feststellungsprüfung in Mathematik unterziehen, deren Note mindestens 4 ist.
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