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... wird nachgewiesen durch : * die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder * einen Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss bzw. bei Schülern im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe, in der der mittlere Schulabschluss erworben wird, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf, oder * einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss, wobei eine Note schlechter als 4 sein darf, bei Schülern, die spätestens im Schuljahr 1999/2000 den mittleren Schulabschluss erworben haben und zum Schuljahr 2001/2002 oder später in die Berufsoberschule eintreten. Änderungen in der FOBOSO zum Schuljahr 2006/2007 sind noch zu erwarten! Wer keine Note im Fach Mathematik nachweist, muss sich einer Feststellungsprüfung in Mathematik unterziehen, deren Note mindestens 4 sein muss.
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